Neue Ombudsstelle für Mieterinnen und Mieter der Landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins geht an den Start
Ab März 2024 steht die unabhängige Ombudsstelle den Mieterinnen und Mietern der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins als zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung offen.
Mietende erhalten hier qualifizierte und unabhängige Unterstützung bei allen Anliegen rund um die spezifischen Regelungen und Vereinbarungen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU).
Die Einrichtung einer übergeordneten Ombudsstelle ist Teil eines konsequenten Mieterschutzes nach den aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik 2023-2026.
Mit dem Betrieb der Ombudsstelle ist die erfahrene Mieterberatungsgesellschaft asum (Angewandte Stadtforschung und unabhängige Mieterberatung) von der Wohnraumversorgung Berlin, AöR (WVB) für das Land Berlin beauftragt. Die WVB begleitet und evaluiert die Arbeit der Ombudsstelle.
Unabhängige Beratung zu besonderen Regelungen der LWU
Die unabhängige Ombudsstelle berät die Mieterschaft der LWU zu den Vorgaben aus der Kooperationsvereinbarung sowie dem Wohnraumversorgungsgesetz. Durch individuelle Beratung und Unterstützung werden den Mieterinnen und Mietern Handlungsoptionen aufgezeigt sowie Kommunikationswege mit den LWU erläutert, um einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Themen wie Mieterhöhungen, das Leistbarkeitsversprechen und Modernisierungsvorhaben werden von der Ombudsstelle behandelt. Gleichzeitig erfolgt eine gezielte Verweisung auf weitere Beratungsangebote des Landes Berlin, um den Mieterinnen und Mietern je nach Anliegen umfassende Unterstützung zu bieten.
Senator Christian Gaebler: „Ab sofort unterstützt die Ombudsstelle die Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins bei allen Fragen, die sich aus den besonderen Regelungen ergeben, die für die LWU gelten. Die Einrichtung dieser Anlaufstelle ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin.“
Jörg Franzen, Vorstandsvorsitzender der GESOBAU AG und Sprecher der LWU: „Die neue zentrale Ombudsstelle ist eine gute Ergänzung zu den seit langem bestehenden, vielfältigen Beratungsmöglichkeiten, die die Landeseigenen für ihre Mietenden bereits anbieten. Insbesondere Anliegen zur Kooperationsvereinbarung oder dem Wohnraumversorgungsgesetz werden zukünftig durch die neue Ombudsstelle bearbeitet. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit.“
Alle Informationen zur Ombudsstelle, den Regelungen und Vereinbarungen der LWU sowie Möglichkeiten zur Terminvereinbarung finden Sie unter: https://www.ombud-lwu.de
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 18.03.2024