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Förderaktion für inklusive Projekte
Die „Aktion Mensch“ startet zu ihrem 50. Geburtstag eine neue Förderaktion. Ab sofort können gemeinnützige Organisationen aus dem ganzen Bundesgebiet online Anträge für „Noch viel mehr vor“ stellen. Mit bis zu 5.000 Euro pro Projekt werden kleine lokale Angebote gefördert, die einen konkreten Beitrag zur Realisierung von Inklusion in der Gesellschaft leisten.
Gefördert werden Projekte wie Kinderkochkurse, Theaterprojekte von Menschen mit und ohne Behinderung, inklusive Sportangebote oder gemeinsame Sommerfeste. Für eine Förderung in Frage kommen alle Projekte freier gemeinnütziger Organisationen, die Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringen, neue Ideen anstoßen oder gemeinsame Erlebnisse initiieren. Die Laufzeit der Projekte darf dabei zwischen einem Tag und einem Jahr liegen.
Grundsätzlich werden Projekte gefördert, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, von Menschen in besonderen sozialen Lebensverhältnissen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, insbesondere bei fehlender Wohnung, bei gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung, verbessern. Unterstützt werden auch Projekte, die die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres verbessern. Einen Antragsschluss gibt es nicht. Je früher der Antrag jedoch eingereicht wird, so hieß es von der „Aktion Mensch“, desto höher ist die Chance auf eine Förderung.
Die „Aktion Mensch“ (früher: „Aktion Sorgenkind“) ist eine 1964 entstandene Sozialorganisation. Sie wurde auf Initiative des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) gegründet und finanziert sich durch Lotterieeinnahmen. Sie setzt sich mit ihrer erfolgreichen Soziallotterie, ihrer Förderung und ihrer Aufklärung für die Inklusion, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft, ein.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung für „Noch viel mehr vor“ gibt es im Internet unter www.aktion-mensch.de. Die Förderbestimmungen stehen als PDF zur Verfügung: Förderbestimmungen