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Mauerpark: Bebauungsplanentwurf wird ausgelegt
Ab 16. Februar liegt der Bebauungsplan für das neue Wohngebiet im Mauerpark öffentlich aus. Bis zum Ende der Auslagefrist am 16. März können Bürger Einwände und Stellungsnahmen abgeben. Am 11. März wird es dazu außerdem eine öffentliche Informationsveranstaltung geben.
Wie Bezirksbaustadtrat Carsten Spallek mitteilt, liegt der Entwurf des so genannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-64a VE (Wohngebiet am Mauerpark) mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes, die Errichtung einer Kita und eines Quartiersplatzes sowie für den Erhalt und den Umbau eines öffentlichen Spielplatzes geschaffen werden.
Die Unterlagen werden in der Zeit vom 16. Februar bis einschließlich 16. März jeweils Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 030/9018-45840) im Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, Müllerstraße 146, 13353 Berlin im Zimmer 168 bereitgehalten. Die Unterlagen sind ab 16. Februar auf den Seiten des Bezirksamtes auch im Internet einsehbar: Bebauungsplanentwurf Mauerpark
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Später abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich – außerhalb des formellen Verfahrens – findet am Mittwoch, 11. März um 18 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Ort: BVV-Saal im Rathaus Mitte, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin. Gäste mit Kommunikations- oder Assistenzhilfebedarf melden diesen bis zum 25. Februar an das Bezirksamt Mitte, Tel. (030) 9018-45840, E-Mail: stadtplanung(at)ba-mitte.berlin.de.
