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16.09.2015

Mauerpark: Abgeordnetenhaus stimmt über Bebauungsplan ab

Hinsichtlich der Pläne zum neuen Wohngebiet nördlich des Gleimtunnels geht das Verfahren nach längerer Pause nun weiter: Der Senat hat am Dienstag (15.9.) auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorzulegen.


Der Plan für das Wohngebiet, das zwischen Gleimstraße und Bahnlinie entstehen soll. Foto: Hensel

Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in einer Pressemitteilung erklärt, umfasst der Bebauungsplan die circa 3,7 Hektar große ehemalige Bahn- und Gewerbefläche auf der Mauerpark-Erweiterungsfläche. Mit dem Bebauungsplan 1-64a VE will der Senat die Voraussetzung für die Entwicklung eines Wohngebiets mit 490 Wohnungen, davon 120 öffentlich geförderten, sowie 220 Studentenapartments und einer Kita mit bis zu 80 Plätzen schaffen. Die Wohngebäude werden überwiegend fünf- bis siebengeschossig, in Teilen auch drei- und viergeschossig errichtet.

 

Senator Geisel: „Wir haben den Mauerpark Anfang des Jahres zu einem Gebiet außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung erklärt und gesagt, dass wir das Bebauungsplanverfahren schnell zu einem Ende führen werden. Wir haben am Mauerpark die Chance, innerstädtisch über 700 Wohnungen zu bauen und die Freiflächen des bestehenden Mauerparks auszuweiten. Die planungsrechtlichen Grundlagen dafür sind demnächst geschaffen. Dann muss zügig gebaut werden.“

 

Vorhabenträgerin ist die Groth u-invest Elfte GmbH & Co Gleimstrasse KG. Diese will mit den Arbeiten 2016 beginnen. Die Entwicklung des Mauerparks konzentriert sich nicht nur auf die Wohnbebauung im Norden. Es geht auch um die dauerhafte Vergrößerung des weit über Berlin hinaus bekannten Mauerparks von 9 Hektar auf 15 Hektar und den Erhalt der bestehenden Nutzungen im Süden des Areals wie Gastronomie und Flohmarkt. Die geplante Parkerweiterung soll laut Stadtentwicklungsminister Geisel auch für eine bessere Anbindung des Brunnenviertels an den Mauerpark sorgen und vor allem die im Sommer stark genutzten östlichen Bereiche des Parks entlasten.

 

Der Senat hat die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung des Gebiets im März diesen Jahres durch Beschluss festgestellt. Demzufolge ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für das Planverfahren zuständig.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
 
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