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13.05.2011

Informationen zum Bildungspaket

Am 16. Mai finde im Familienzentrum eine Infoveranstaltung zum neuen Gesetz statt.


Vom Anspruch zur Leistung -
in einem Schaubild wird dargestellt,
wie die Antragstellung und die
Gewährung der Leistungen aus
dem Bildungspaket funktionieren.

Eine Informationsveranstaltung gibt am 16. Mai ab 13.30 Uhr im Familienzentrum Wattstraße, Wattstraße 16 Auskunft zum Bildungs- und Teilhabepaket. Hier die wichtigsten Informationen über den neue Gesetz in Kurzform:

 

Das Bildungspaket
Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben jetzt einen verbesserten Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen. Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg. Wenn sie für ihr Lernziel eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls von den Leistungen aus dem Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen der Schule oder der Kita dabei sein.


Der Anspruch
Anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.


Der Antrag
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket ist zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Damit alles schnell und unbürokratisch abläuft, wird der Antrag bei der Stelle gestellt, die bisher schon die Sozialleistungen gewährt. Deshalb ist die Stelle zuständig, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Dies kann im Einzelfall sein:
- Die Jobcenter für Empfänger von Arbeitslosengeld II
- Die Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag
- Die Sozialämter für Empfänger von Sozialhilfe oder Sozialgeld
- Die Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber bzw. die Sozialämter für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz


Weitere Informationen gibt es im Internet unter http://www.berlin.de/sen/bwf/bildungspaket/
Dort können auch Infoblätter und Antragsformulare herunter geladen werden.


Quelle: Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

dh
 
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